Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

Stand Februar 2024

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Die Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr der Reisebüros, Reiseveranstalter und Portale (als Agentur bezeichnet) mit der AERTICKET Austria GmbH (als AER bezeichnet).

Präambel

AER ist ein Dienstleistungsunternehmen und ein IATA lizenzierter Consolidator, der mit den Agenturen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen zusammenarbeitet, um für deren Kunden als Leistungsberechtigte Reiseleistungen zu ermöglichen, die von den Leistungsträgern nach den festgelegten und bestätigten Buchungsvorgaben zu erfüllen sind. Hierbei ist AER als Vermittler für die Leistungsträger tätig. AER ist kein Reiseveranstalter. AER erbringt die Leistungen weder einzeln noch insgesamt in eigener Verantwortung.

AER übernimmt die Abwicklung von Buchungsaufträgen für die Beförderung im Luft- und Personenverkehr und/oder Beschaffung der Beförderungsleistungen die ihr von ihren Vertragspartner, den Agenturen, zur Ausführung übertragen werden.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Vertragsumfang und Gültigkeit:

Für die Geschäftsbeziehung zwischen AER mit der Agentur gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen der Agentur erkennt AER nicht an, es sei denn, AER hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2. Gegenstand:

Der Vertrag über die gebuchte Leistung, also das Leistungsverhältnis kommt zwischen dem Buchenden als Leistungsberechtigten und dem jeweiligen Leistungsträger unter Einbeziehung der dafür vereinbarten Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers zustande.

AER übernimmt die Abwicklung von Buchungsaufträgen. AER haftet sohin nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten Leistung.

2. Buchungsablauf und Vertragsabschluss

2.1.

Die Agentur ist verpflichtet, alle für eine Buchung notwendigen Angaben vollständig und ordnungsgemäß zu liefern. Die Agentur wird den Buchungsauftrag eines Kunden nur dann zur Abwicklung an AER weitergeben, wenn sie ihrerseits mit kaufmännischer Sorgfalt die Voraussetzungen zur Annahme des Auftrags, die vereinbarte Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung der vereinbarten Abtretung und die Sicherstellung der Zahlung zugunsten von AER geprüft hat.

Die besonderen Sorgfaltspflichten, die bei Zahlung über Kreditkarten bzw. im Mailorder-Verfahren bestehen, sind von der Agentur einzuhalten, insbesondere, wenn der Kunde nicht persönlich bekannt ist. In diesem Fall sind stets zusätzlich die Bestimmungen des jeweiligen Kreditkarteninstituts zu beachten sowie die Regelungen in der Kreditkartenvereinbarung. Zu beachten ist, dass nur die Kreditkarten solcher Institutionen angenommen werden, die von dem jeweils gebuchten Leistungsträger akzeptiert werden. Buchungsbestätigungen sind daher stets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

2.2.

Alle in den Angeboten und den Buchungsbestätigungen genannten Teilnahmebedingungen, insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und Nachweise über einen bestimmten Kundenstatus sind als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten.

Ob und in welchem Umfang die Agentur gegenüber ihren Kunden über länderspezifische Regelungen und Einreisebestimmungen aufklärungspflichtig ist, ist nicht Gegenstand des zwischen der Agentur und AER bestehenden Vertragsverhältnisses. Dies ist allein Aufgabe und Pflicht der Agentur.

3. Stornierungen

3.1.

Buchungen gelten für die Person, für die sie ausgestellt sind. Buchungen können vor Inanspruchnahme der Leistung nur nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen der Leistungsträger storniert werden. Hierbei fallen Stornogebühren an, die je nach Leistungsträger und Leistungsart und Zeitpunkt unterschiedlich hoch sind und von demjenigen zu tragen sind, der die Stornierung veranlasst hat.

3.2.

Wurde AER in Höhe der Leistungsentgelte durch den Leistungsträger belastet, ohne selbst das von der Agentur zu zahlende Entgelt erhalten zu haben, so ist AER zur Aufrechnung des ihr zustehenden Zahlungsanspruchs oder Schadenersatzes gegenüber der Agentur berechtigt. Hat der Kunde das von ihm geschuldete Entgelt nicht an die Agentur gezahlt, so behält AER ihren Zahlungsanspruch für die gegenüber der Agentur abgerechneten Leistungen.

Sollte die Agentur ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber AER nicht fristgerecht nachkommen, ist AER auch ohne Zustimmung der Agentur zu jederzeitiger Stornierung des/der Tickets berechtigt.

4. Zahlungsabwicklung

Die Agentur ist gegenüber AER auf der Grundlage der von ihr erteilten Aufträge zahlungspflichtig.

Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Soweit die Agentur diese Rechnung ihren Kunden weiterbelastet, tritt die Agentur diese Forderung erfüllungshalber an AER ab, diese Abtretung wird hiermit angenommen.

Leistungen, die AER im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag zusätzlich erbringt, sind Nebenleistungen zur Hauptleistung und teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung.

Die Agentur erteilt AER für die Dauer der Geschäftsbeziehung eine Abbuchungs- und/oder Einzugsermächtigung.

5. Eigentumsvorbehalt

Tritt AER in Vorleistung, so behält sie sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Entgeltes das Eigentum an den gelieferten Tickets vor (Eigentumvorbehalt).

6. Besondere Pflichten der Agentur

6.1.

Die Agentur verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung ihre Kunden und AER mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers von Schäden und Nachbelastungen freizuhalten.

Sie ist insbesondere verpflichtet:

  • die vom Kunden treuhändig vereinnahmten Zahlungen sofort an AER abzuführen bzw. zur Abbuchung bereit zu halten,
  • die Vorgaben für den Buchungs- und Zahlungsverkehr sowie für die Abwicklung bei Störungen, bei Reklamationen und für Stornierungen zu beachten und Bestätigungen in der Buchungsabwicklung mit unternehmerischer Sorgfalt zu prüfen,
  • Nichtberechtigten, auch anderen Agenturen den Zugang zu den Buchungsverfahren zu verwehren und die Login-Daten vor missbräuchlicher Verwendung sowie vor Diebstahl zu schützen. Es ist untersagt, Dritten den Zugang zur Nutzung der Buchungssysteme und/oder den Datenbanken zu ermöglichen. Die Agentur haftet für den Fall der missbräuchlichen oder unzulässig gestatteten Verwendung ihrer Login-Daten (einschließlich der Verwendung nach Diebstahl der Zugangsdaten) durch wen auch immer für sämtliche daraus entstehenden Vermögensnachteile und hat AER für alle daraus entstandenen Schäden einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung vollkommen schadlos zu halten. 
  • bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr unverzügliche Klärung über AER herbeizuführen,
  • die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte insbesondere im Mail-Order-Verfahren einzuhalten,
  • im Kreditkartenzahlungsverkehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Institutionen zu beachten, deren Karten sie im Geschäftsverkehr als Zahlungsmittel verwendet.
  • im Kreditkartenzahlungsverkehr die Akzeptanz-Vorgaben der Leistungsträger zu beachten.
  • die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes bei sich und bei der Übermittlung von Daten zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
  • die Leistungsberechtigten darauf hinzuweisen, dass für den Vertrag mit dem Leistungsträger dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen ihnen vereinbart wurde.
  • Es ist Aufgabe und Pflicht der Agentur, die vorgenommene Reservierung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Reservierungsfrist zu beachten.
  • die Mitarbeiter der Agentur unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen von Telekommunikationsgesetz und Datenschutzgesetz.

6.2.

Alle durch AER gegenüber der Agentur gestellten Informationen, Preislisten, Daten und Vertragsinterna, die nicht öffentlich publiziert sind, sind vertrauliche Arbeitsunterlagen. Eine Weitergabe an andere Agenturen, Leistungsträger oder Wettbewerber ist ausdrücklich untersagt.

6.3.

Die Agentur haftet für die AER entstehenden Nachteile aus der Verletzung der ihr obliegenden Haupt- und Nebenpflichten und hat auch für Verletzungen durch ihre Erfüllungsgehilfen einzustehen.

7. Haftung von AER

7.1.

Im Rechtsverkehr der Leistungsträger mit dem Leistungsberechtigten gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger. Darauf hat die Agentur den Kunden hinzuweisen. Im Rechtsverkehr zwischen AER und der Agentur gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AER.

7.2.

AER haftet weder für den Vermittlungserfolg noch für die Mangelfreiheit des Leistungsgeschäftes, sondern nur insoweit, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach den Buchungsvorgaben durchgeführt wird. AER haftet nicht für Preisabweichungen, die auf Änderungen zwischen Auftragserteilung und der Weiterleitung an AER zur Bearbeitung und Abwicklung beruhen.

7.3.

AER haftet nicht für die von der Agentur einseitig gegenüber ihren Kunden vorgenommenen Festlegungen im Preis- und Leistungsbereich.

7.4.

AER haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt wie bspw. Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Feuer, Naturkatastrophen, usw.

7.5.

AER haftet nicht für die Einhaltung von EU-Verordnungen und internationalen Übereinkommen, die das Leistungsverhältnis zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten oder das Rechtsverhältnis der Agentur zu ihren Kunden betreffen.

7.6.

AER haftet lediglich für nachweislich verschuldete Schäden, dies eingeschränkt auf grobes Verschulden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von AER beigezogene Dritte zurückzuführen sind.

7.7.

Die Haftung für mittelbare Schäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Ansprüche Dritter usw. wird ausgeschlossen.

7.8.

Schadenersatzansprüche müssen gegenüber AER unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden, sie verjähren binnen einem Jahr nach Eintritt des Schadens.

7.9.

Sofern AER ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang allfällige Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, verpflichtet sich die Agentur, sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte zu halten.

7.10.

Sollte es zu einem Datenverlust kommen, ist ein Schaden der Höhe nach mit maximal 10 % der Auftragssumme je Schadenfall, maximal jedoch mit EUR 2.500,00 begrenzt. Weitergehende allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – aus welchem Rechtstitel auch immer – sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1.

Soweit nichts anderes vereinbart, geltend die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von AER als vereinbart.

8.2.

Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

8.3.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Agentur wirksam und damit auch Bestandteil der Agenturvereinbarung. Einen Monat nach ihrer Einstellung in das Internet bzw. nach direktem Hinweis schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an die Agentur bzw. durch ihre Einbindung in den Agenturvertrag werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung in Geltung gesetzt.

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